"Eine Kündigung trifft selten nur den Arbeitsplatz. Sie trifft die wirtschaftliche Existenzgrundlage.
3 Wochenfrist: Ab Zugang der Kündigung nur drei Wochen Zeit für die Klage.
Nichts unterschreiben: Kein Aufhebungsvertrag, keine Zusagen im Personalgespräch. Erst anwaltlich prüfen lassen.
Rechtsschutzversicherung checken: Keine Police mit Arbeitsrechtsschutz? Jetzt abschließen. Die Wartezeit beginnt mit dem Vertragsabschluss, nicht erst mit der Kündigung.
Unterlagen bereithalten: Arbeitsvertrag, Abmahnungen, Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber, letzte drei Gehaltsabrechnungen.
Ruhe bewahren: Im Betrieb keinen zusätzlichen Anlass für eine Kündigung liefern.
Die Chancen stehen gut für Sie.
Gleich geschafft!
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